Eine Wohnung (Eigentumswohnung)
ZERTIFIKAT
IQ-ZERT Sachverständiger für
Versicherungsschäden
Eine Wohnung (Eigentumswohnung)
Eine Wohnung ist zumeist ein nach dem öffentlichen Baurecht ein
abgeschlossenes Teileigentum eines Gebäudes mit einer oder mehreren
Wohneinheiten. Dabei fallen die Gebäudehülle (Außenwände mit
Fassaden), Treppenhaus (Aufzug), Eingangsbereich, Flure, Dach bzw.
Dachboden, Waschräume, Außenanlagen etc. zum
Gemeinschaftseigentum. Um deren Unterhalt und Pflege kümmert sich
vorwiegend eine Hausverwaltung, diese auch eine Hausordnung und
eine finanzielle Rücklage für die Instandhaltung und Dienste
(Hausmeister, Gärtner, Gebäudereinigung, Gebäudeversicherung usw.)
regelt. Die Höhe der Kosten der genannten Rücklagen richtet sich nach
dem Standard des Gebäudes und der Dienste der Hausverwaltung.
Anliegen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, werden über
Mehrheitsbeschluss über alle Wohnungseigentümer in einer
Wohneigentümerversammlung entschieden.
Das Wichtigste im Blickwinkel:
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Die Rücklage für den Gebäudeunterhalt sollte bei der
Finanzierung berücksichtigt werden. Diese wird von einer
Hausverwaltung geregelt. Zudem steuert diese den Unterhalt,
Wartungsarbeiten, Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste usw.
des Gebäudes.
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Es herrscht eine Hausordnung, an die sich alle Wohnparteien
halten müssen.
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Entscheidungen, die das Gebäude betreffen, werden über einen
Mehrheitsbeschluss in einer Eigentümerversammlung getroffen.
•
Nicht nur den Kaufvertrag von einem Fachmann (Fachjurist)
überprüft lassen, sondern auch den Grundbucheintrag und die
baurechtliche Situation ist besonders bausachverständig zu
prüfen.
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Der Kaufpreis eines Gebäudes richtet sich außer der eigenen
Größe, Anzahl der Zimmer und Ausstattung, nach dem Baujahr
bzw. dem Modernisierungsgrad, dem energetischen Zustand,
nach dem Standard und natürlich nach der Lage des Gebäudes.
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Der Gebäudeenergieausweis informiert über den energetischen
Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und
Warmwasserkosten abzusehen.
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Die Infrastruktur Verkehrsanbindung, Versorgungseinrichtungen
(Geschäfte, Apotheke, Allgemein-Mediziner, Kindertagesstätten,
Schulen, Spielplatz, etc.).
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Welche Modernisierung oder Sanierungen sind in Zukunft an dem
Gebäude und Areal geplant oder stehen nach
sachverständlichem Ermessen an.
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Die Anzahl der Autostellplätze oder Garagen ist zu prüfen.
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Ein separater Stauraum im Keller oder Dachboden soll zur
Verfügung stehen.
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Das Gebäude sollte einen barrierefreien Fahrradstellplatz zur
Verfügung stellen.
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Die Parterrewohnungen sind meistens außer einer Terrasse mit
einen Grundstück zur Gartenbewirtschaftung versehen.
Allerdings ist dieses Areal von den überliegenden Bewohnern
einsehbar. Bei diesen Wohnungen sollte eine besondere
Einbruchsicherheit geprüft werden.
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Bei älteren Gebäuden ist der Brand- und Schallschutz nicht
immer nach dem jetzigen Stand der allgemein anerkannten
Regeln der Technik. Man spricht von hellhörigen Wänden. Diese
können die Wohnqualität und Sicherheit einschränken.
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Bei barrierefreier Gestaltung der Wohnung bietet sich die
Anschaffung besonders gut als Alterssitz an.
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Der Immobilienwert sollte geprüft werden.
TECHNIKERBRIEF
Werner Weiten
ZERTIFIKAT
Gebäudediagnostiker und
Gebäudeberater des Handwerks