© 2013 immosalux.de  Gebäudediagnostik Weiten   
Gebäudediagnostik

Eine Wohnung (Eigentumswohnung)

zurück zurück Home Immobilienservice Bauservice Gebäudeenergieberatung Gutachten Leistungsverzeichnis Verbraucherinformation Equipement Links Kontakt
ZERTIFIKAT IQ-ZERT Sachverständiger für Versicherungsschäden
Eine Wohnung (Eigentumswohnung) Eine Wohnung ist zumeist ein nach dem öffentlichen Baurecht ein abgeschlossenes Teileigentum eines Gebäudes mit einer oder mehreren Wohneinheiten. Dabei fallen die Gebäudehülle (Außenwände mit Fassaden), Treppenhaus (Aufzug), Eingangsbereich, Flure, Dach bzw. Dachboden, Waschräume, Außenanlagen etc. zum Gemeinschaftseigentum. Um deren Unterhalt und Pflege kümmert sich vorwiegend eine Hausverwaltung, diese auch eine Hausordnung und eine finanzielle Rücklage für die Instandhaltung und Dienste (Hausmeister, Gärtner, Gebäudereinigung, Gebäudeversicherung usw.) regelt. Die Höhe der Kosten der genannten Rücklagen richtet sich nach dem Standard des Gebäudes und der Dienste der Hausverwaltung. Anliegen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, werden über Mehrheitsbeschluss über alle Wohnungseigentümer in einer Wohneigentümerversammlung entschieden. Das Wichtigste im Blickwinkel: Die Rücklage für den Gebäudeunterhalt sollte bei der Finanzierung berücksichtigt werden. Diese wird von einer Hausverwaltung geregelt. Zudem steuert diese den Unterhalt, Wartungsarbeiten, Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste usw. des Gebäudes.   Es herrscht eine Hausordnung, an die sich alle Wohnparteien halten müssen. Entscheidungen, die das Gebäude betreffen, werden über einen Mehrheitsbeschluss in einer Eigentümerversammlung getroffen. Nicht nur den Kaufvertrag von einem Fachmann (Fachjurist) überprüft lassen, sondern auch den Grundbucheintrag und die baurechtliche Situation ist besonders bausachverständig zu prüfen. Der Kaufpreis eines Gebäudes richtet sich außer der eigenen Größe, Anzahl der Zimmer und Ausstattung, nach dem Baujahr bzw. dem Modernisierungsgrad, dem energetischen Zustand, nach dem Standard und natürlich nach der Lage des Gebäudes. Der Gebäudeenergieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzusehen. Die Infrastruktur Verkehrsanbindung, Versorgungseinrichtungen (Geschäfte, Apotheke, Allgemein-Mediziner, Kindertagesstätten, Schulen, Spielplatz, etc.). Welche Modernisierung oder Sanierungen sind in Zukunft an dem Gebäude und Areal geplant oder stehen nach sachverständlichem Ermessen an. Die Anzahl der Autostellplätze oder Garagen ist zu prüfen. Ein separater Stauraum im Keller oder Dachboden soll zur Verfügung stehen. Das Gebäude sollte einen barrierefreien Fahrradstellplatz zur Verfügung stellen. Die Parterrewohnungen sind meistens außer einer Terrasse mit einen Grundstück zur Gartenbewirtschaftung versehen. Allerdings ist dieses Areal von den überliegenden Bewohnern einsehbar. Bei diesen Wohnungen sollte eine besondere Einbruchsicherheit geprüft werden. Bei älteren Gebäuden ist der Brand- und Schallschutz nicht immer nach dem jetzigen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Man spricht von hellhörigen Wänden. Diese können die Wohnqualität und Sicherheit einschränken. Bei barrierefreier Gestaltung der Wohnung bietet sich die Anschaffung besonders gut als Alterssitz an. Der Immobilienwert sollte geprüft werden.
TECHNIKERBRIEF Werner Weiten
ZERTIFIKAT Gebäudediagnostiker und Gebäudeberater des Handwerks