ZERTIFIKAT
IQ-ZERT Sachverständiger für
Versicherungsschäden
TECHNIKERBRIEF
Werner Weiten
ZERTIFIKAT
Gebäudediagnostiker und
Gebäudeberater des Handwerks
Beim Haus ist erstmals das Grundstück auf Belastungen und
Dienstbarkeiten (Wege-, Leitungsrechte, Altlasten usw.), die
baurechtliche Situation (Bebauungsplan, Sanierungsgebiet,
zukünftige städtebauliche Planungen, den intakten Ver- und
Entsorgungsanschluss, etc.) zu beachten.
Die Größe, die Beschaffenheit und der Zuschnitt des Areals
sollten Sie langfristig selbst unterhalten können.
Bei einem Haus bedarf es erstmal außer der Finanzierung die
Klärung, welcher Haustyp Ihnen behagt und welcher Typ Sie
selbst sind. Ob sie gewillt sind eine Modernisierung in Eigenregie
in die Hand zu nehmen oder das Rüstzeug besitzen Teile der
Modernisierung selbst durchzuführen. Bei Bedarf einer
Modernisierung sollten Sie aus Kosten und Zeitgründen einen
ausgewogenen Sanierungsplan erstellen lassen. Dabei sollten sie
eine Barrierefreiheit (begehbare Dusche, entsprechend breite
Türen, einen stufenfreien Eingang zum Gebäude, ...) im
Erdgeschoss in Betracht ziehen. Genehmigungsfähige
Baumaßnahmen sollten jedoch baurechtlich im Vorfeld geklärt
werden.
Das Wichtigste im Blickwinkel:
•
Nicht nur den Kaufvertrag von einem Fachmann
(Fachjurist) überprüft lassen, sondern auch das
Grundbuch und die baurechtliche Situation ist besonders
bausachverständig zu prüfen.
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Der Kaufpreis eines Gebäude richtet sich außer der
eigenen Größe, Anzahl der Zimmer und Ausstattung, nach
dem Baujahr bzw. der Modernisierungsgrad, dem
energetischen Zustand, nach dem Standard und natürlich
nach der Lage des Gebäudes.
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Der Gebäudeenergieausweis informiert über den
energetischen Zustand eines Gebäudes und hilft die
potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzusehen.
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Die Infrastruktur Verkehrsanbindung,
Versorgungseinrichtungen (Geschäfte, Apotheke,
Allgemein-Mediziner, Kindertagesstätten, Schulen,
Spielplatz, etc.).
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Welche Modernisierungen oder Sanierungen sind
sachverständlich nach Ermessen an dem Gebäude und
dem Areal geplant.
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Bei älteren Gebäuden ist der Brand- und Schallschutz
nicht immer nach dem jetzigen Stand der allgemein
anerkannten Regeln der Technik. Man spricht von
hellhörigen Wänden diese können die Wohnqualität und
Sicherheit einschränken.
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Der Immobilienwert sollte geprüft werden.
Ein Haus