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TECHNIKERBRIEF Werner Weiten
ZERTIFIKAT Gebäudediagnostiker und Gebäudeberater des Handwerks

Bauvertragsarten - VOB oder BGB?

Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Alle in einem Vertrag geregelten Bauleistungen fallen in Deutschland in den Geltungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).Kommt nach den Bestimmungen des BGB ein wirksamer Bauvertrag zustande, dann ist der Unternehmer zur einer fehlerfreien Bauleistung und der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Werklohnes verpflichtet. Das Werkvertragsrecht des BGB ist aber kein spezifisches Bauvertragsrecht. Seit 1926 gibt es daher die VOB, Verdingungsordnung für Bauleistungen, die nach den Änderungen 2002 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen heißt. Die VOB ist aber kein Gesetz, muss also ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Die VOB besteht aus drei Teilen: Teil A beinhaltet förmliche Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Im wichtigen Teil B geht es um die Ausführung von Bauvorhaben: Dieser Teil sollte die einheitliche Basis aller Bauverträge sein. Der Teil C der VOB umfasst Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Auch wenn die VOB Vertragsgrundlage ist, sollte eine fünfjährige Gewährleistungsfrist nach dem BGB vereinbart werden. Die Gewährleistungsfrist der VOB beträgt nur zwei Jahre.
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