ZERTIFIKATGebäudediagnostiker undGebäudeberater des Handwerks
Beweissicherung
Beweissicherung in der Gewährleistungszeit für BauherrenBeweissicherung vor dem Gewährleistungsablauf:Vor dem Ablauf der Gewährleistung, je nach Vertrag vier bis fünf Jahren, ist eine detaillierte Dokumentation der aufgetretenen Mängel der erbrachten Bauleistungen und die Feststellung des Verursachers enorm wichtig. Denn nur so können Sie ihre Gewährleistungsansprüche auch wirksam geltend machen. Danach kann der Bauherr nur noch in absoluten Ausnahmefällen - wie einer arglistigen Täuschung bei bzw. Nichtsichtbar Mängel - seine Gewährleistungsansprüche durchsetzen.Risse in Wänden können die unterschiedlichsten Ursachen haben.Bei Neubauten beispielsweise, ist es oft zu beobachten, dass nach Monaten so genannte Setzrisse auftreten,deren Ursache meist auf eine ungenügende Trocknung einzelner Gebäudeteile schließen lassen.Fehler in der Statik, ungenügende Festigkeit des Erdreichs oder Erschütterungen durch Bauarbeiten in der Umgebung können Risse verursachen.Da die Ursache meist nur sehr schwer auszumachen ist, sollten solche Risse Dauerelastisch, frühstens zwei Jahre nach dem Ingebrauchnahme ( z. Bsp. Einzug), verschlossen werden.Darüber hinaus überwachen wir die darauffolgende Mängelbehebung und die Abnahme der Mängelbehebungsmaßnahmen.