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ZERTIFIKAT IQ-ZERT Sachverständiger für Versicherungsschäden
TECHNIKERBRIEF Werner Weiten
ZERTIFIKAT Gebäudediagnostiker und Gebäudeberater des Handwerks
Mit dem Gebäudeenergieausweis können sich Mieter und Käufer  schnell und unkompliziert einen gesicherten Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes bzw. Gebäudebestands, den tatsächlichen Energiebedarf und die möglichen Modernisierungsmaßnahmen verschaffen. Angaben vom Vormieter oder Vorbesitzer über den Energiebedarf einer Immobilie richtet sich nur nach seinem Nutzer- bzw. Heizverhalten und ist daher sehr ungenau.                                                                                                              Mit guten Ergebnissen im Energieausweis lässt sich der Marktwert für eine Immobilie besser behaupten. Wichtige Infos für Vermieter und Verkäufer im Überblick. Wohn- und Nichtwohngebäude benötigen seit dem 1. Januar bzw. 1. Juli 2009 einen Gebäudeenergieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002. Der Gebäudeenergieausweis und die dazugehörige Modernisierungsempfehlungen müssen dem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden. Die Modernisierungsempfehlungen geben erste Hinweise darauf, wie der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Die Modernisierungsempfehlungen im Gebäudeenergieausweis dienen lediglich der Information. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht. Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Gebäudeenergieausweis

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