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ZERTIFIKAT IQ-ZERT Sachverständiger für Versicherungsschäden
TECHNIKERBRIEF Werner Weiten
ZERTIFIKAT Gebäudediagnostiker und Gebäudeberater des Handwerks
VOB 2012 Der Hauptausschuss Allgemeines des DVA hat seine Arbeit zur  Verschlankung und Vereinfachung der VOB fortgesetzt.                                                                                                                              Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung  veröffentlichte nach Billi-gung durch den Vorstand des DVA bereits  im Herbst 2011 die überarbeitete VOB Teil A Abschnitt 2 und  Abschnitt 3 im Bundesanzeiger. Im Mai 2012 erfolgte eine Korrektur  dieser Fassungen im Bundesanzeiger und im Juli 2012 wurden die  Änderungen an der VOB/B im Bundesanzeiger bekannt gemacht.                                                                                                                    Mit Inkrafttreten der 6. Änderungsverordnung zur  Vergabeverordnung und der Vergabever-ordnung Verteidigung und  Sicherheit am 19. Juli 2012 wurden die Abschnitte 2 und 3 der VOB  Teil A verbindlich vorgeschrieben. Zum 30. Juli 2012 sind der Abschnitt 1 der VOB 2012 Teil A vom 26.  Juni 2012 in der Fas-sung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger  BAnz. AT 13.07.2012 B3 und die VOB 2012 Teil B vom 26. Juni 2012  in der Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger BAnz. AT  13.07.2012 per Erlass des BMVBS vom 26. Juli 2012 für die  Bundesbauverwaltungen und die für den Bund tätigen  Länderbauverwaltungen verbindlich eingeführt worden.  Ab Herausgabe der neuen ATV als DIN Norm - Ausgabe September  2012 - ist die VOB Teil C verbindlich anzuwenden.  VOB 2012 - Änderungen gegenüber der VOB 2009 Anlässe und Umfang der Überarbeitung der VOB in ihren  verschiedenen Teilen waren sehr unterschiedlich: Schwerpunkt der Überarbeitung der VOB/A Abschnitt 2 war die  Zusammenführung der Basis- und der a-Paragraphen. Für Vergaben  ab Erreichen der EU-Schwellenwerte gelten nun die  Basisparagraphen nicht mehr zusätzlich, sondern ein  durchnummerierter Regelungskanon. Damit wurde die Struktur der  VOB/A an die Struktur der VOL/A angeglichen. Begleitet durch die  Gesellschaft für Deutsche Sprache wurden auch sprachliche  Anpassungen (ohne inhaltliche Änderungen) vorgenommen.  Darüber hinaus wurde ein neuer Abschnitt 3 der VOB/A geschaffen.  Anlass hierfür war die notwendige Umsetzung der Richtlinie  2009/81/EG über Beschaffungen im Bereich Verteidigung und  Sicherheit in nationales Recht. Grundlegende Vorgaben der  Richtlinie traten bereits mit den Änderungen am GWB durch das  Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in den Be-reichen  Verteidigung und Sicherheit am 14. Dezember 2011 in Kraft. Die  Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit  (VSVgV) enthält vor allem die Verfahrensvorschriften für die  Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.   Für Bauleistungen gelten die Vorschriften des Allgemeinen Teils der  VSVgV sowie die Teile 3, 4 und 5. Die Kernvorschriften zur Vergabe  von Bauaufträgen befinden sich im 3. Abschnitt der VOB/A, auf den  die VSVgV verweist. Damit können verteidigungs- und  sicherheitsrele-vante Baumaßnahmen nach im Wesentlichen  identischen Regeln wie "klassische" Baumaßnahmen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte vergeben werden. Abschnitt 1 der VOB/A blieb inhaltlich unverändert, wurde aber in  die "Ausgabe 2012" über-führt und so in den Gesamtband  übernommen.  Die Änderungen der VOB/B ergaben sich aus der Notwendigkeit, die  Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr  (2011/7/EU vom 16.02.2011) bis März 2013 in nationales Recht  umzusetzen. Aus der Richtlinie resultierende notwendige  Änderungen in § 16 VOB/B wurden - unter Beachtung der parallel  abgestimmten entsprechenden BGB-Novelle - vorgezogen.  Die anliegenden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für  Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 2 und 3 der Vergabe-  und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) 2012 wurden  als Beilage Nr. 182a zum Bundesanzeiger Nr. 182 vom 2. Dezember  2011 bekannt gegeben. Sie sind von den öffentlichen Auftraggebern  noch nicht anzuwenden. In Kraft treten werden sie voraussichtlich  im Sommer 2012 mit der Änderung der Verordnung über die Vergabe  öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) beziehungsweise  der Einführung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher  Aufträge in den Bereichen Vertei-digung und Sicherheit  (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV). VOB 2009  Der Hauptausschuss Allgemeines des DVA hat Vorschläge zur  Verschlankung und Vereinfa-chung der VOB erarbeitet. Die Neufassung der VOB - Ausgabe 2009 - wurde vom DVA-Vorstand  am 18. Mai 2009 beschlossen und im Bundesanzeiger vom 15.  Oktober 2009 (Nr. 155, Seite 3349) veröffentlicht.  Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Änderung der  Vergabeverordnung am 11. Juni 2010 wird der Abschnitt 2 der VOB  2009 Teil A verbindlich vorgeschrieben. Ebenfalls zum 11. Juni 2010 werden der Abschnitt 1 der VOB 2009  Teil A und die VOB 2009 Teil B vom 31. Juli 2009 in der Fassung der  Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 155 vom 15. Oktober 2009,  die VOB 2009 Teil C in der Fassung der vom Beuth-Verlag für das DIN  herausgegebenen, Gesamtausgabe der VOB 2009 per Erlass vom 10.  Juni 2010 für die Bundesbauverwaltungen und die für den Bund  tätigen Länderbauverwaltungen verbind-lich eingeführt. 
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